Fröbersgrün

Rittergut

Das Rittergut ist jünger als die Amtsgemeinde und ist seiner Gründung nach, wahrscheinlich wie auch Bernsgrün, als Vorwerk des Cossengrüner Rittergutes anzusehen. Besonders dürfte das gemeinsame Ritterpferd von Fröbersgrün und Cossengrün darauf hindeuten. Die Annahme der Abstammung des Rittergutes Fröbersgrün vom Rittergut Cossengrün wird auch dadurch bekräftigt, dass zu Ausgang des 15. Jhd. die beiden Rittergüter im Besitz der gleichen Familie, derer von Utenhof bzw. von Uttenhofen sind. Die erste Erwähnung datiert aus 1525. Heinrich Reuß von Plauen der Jüngere Herr zu Greiz und Kranichfeld, belehnt am Montag nach Oculi (20. März) 1525 Ambrosius von Uttenhofen mit dem Sitz und Vorwerk zu Fröbersgrün als Mannlehen.

Als nächster Rittergutsbesitzer ist Wolf von Wiedersberg nachzuweisen. Er wird zu Michaelis (29.09.) 1539 im Fröbersgrüner Decemregister genannt. An Decem hat der von Wiedersberg an den Fröbersgrüner Pfarrer 12 Viertel Korn und ebensoviel Hafer zu entrichten. Burggraf Heinrich von Meißen belehnt Wolf von Wiedersberg zu Schleiz am 12. November 1551 mit dem Sitz und Vorwerk zu Fröbersgrün.

Wann das Rittergut Fröbersgrün dann in den Besitz des Hans Kaspar von Forchheim gekommen ist, geht aus den überlieferten Akten nicht hervor. Es ist anzunehmen (H.Hüllemann), dass dieser Hans Kaspar von Forchheim identisch mit dem ist, der das benachbarte Rittergut Cossengrün bis etwa 1580 besessen hat. Wegen seiner großen Schulden haben die Landesherren Heinrich der Ältere und Heinrich der Mittlere dann das Rittergut Cossengrün um 1580 gegen das nur halb so große Rittergut Fröbersgrün eingetauscht. Auch in Fröbersgrün nimmt die Verschuldung des von Forchheim weiter zu. Bei seinem Tode 1596 hinterläßt Hans Kaspar von Forchheim Schulden in Höhe von 1346 Fl. und 17 Gr. Noch im gleichen Jahr stirbt auch sein Sohn und Universalerbe Hans Friedrich von Forchheim. Er hinterläßt seine Witwe Veronika, geb. von Beschwitz und seinen noch nicht einjährigen Sohn Hans Georg Friedrich von Forchheim.

Rittergut Modell 1930

Auf Befehl des Landesherrn wird der Nachlass des Hans Friedrich von Forchheim am 2. Juli 1596 notariell aufgenommen. Aus dem gleichen Jahr ist uns auch der älteste überlieferte Anschlag des „Rittergütleins“ (in alten Akten wegen seiner geringen Größe öfter so genannt) Fröbersgrün überliefert.

Der Niedergang des Rittergutes nimmt weiter zu. Am 31. Dezember 1600 sah sich die Regierung veranlasst, einzugreifen. Die Witwe des Hans Friedrich von Forchheim, Veronika, geb. von Beschwitz, wird mit 400 Fl. als Leibgedinge abgefunden und das Rittergut Fröbergrün an Georg Friedrich von der Äßnitz für 1800 Fl. verkauft. Er wird am 11. März 1602 mit dem Rittergut belehnt. 1610 stirbt Georg Friedrich von der Äßnitz. Er hinterlässt seine zweite Ehefrau Barbara und 2 Kinder aus erster Ehe, Katharina Dorothea und Hans Heinrich von der Äßnitz, der erst 8 Jahre alt ist als er Erbe des Rittergutes wird. Die Witwe Barbara von der Äßnitz heiratet 1613 Sigmund von Schönstädt. Die Vormünder der beiden hinterlassenen Kinder verpachten das Rittergut zunächst von 1614 bis 1620 an Georg Rudolf von Neundorf zu Arnsgrün und ab 1621 bis 1630 an Frau Katharina von der Mosel, geb. Trützschler und deren Schwiegersohn Daniel Rabe zu Straßberg.

Im Jahr 1629 zieht Heinrich der Mittlere das Rittergut ein, weil der Besitzer Hans Heinrich von der Äßnitz im Jahre 1625 in den Krieg gezogen und nicht bekannt ist, ob er noch am Leben ist. Nur wenige Wochen danach stirbt Heinrich der Mittlere. Seiner vorher getroffenen Anordnung nach, wurde das Rittergut Fröbersgrün seiner Witwe Juliane Elisabeth Reuß geb. Wild und Rheingräfin bis zu ihrer anderweitigen Verheiratung überlassen.

Am 1. Mai 1637 tritt Frau Juliane Elisabeth verw. Reuß das Rittergut Fröbersgrün an Heinrich V. als Vormund Heinrich des Älteren ab. Bereits im Frühjahr 1637 führte die Obergreizer Regierung Verkaufsverhandlungen zum Rittergut Fröbersgrün mit Hans Jordan von Haugwitz (Haugk-, wiz, wietz). Am 12. April 1637 verkauft Heinrich V. das Rittergut an Hans Jordan von Haugwitz für 1050 Fl., der dann am 10. Juli 1637 auch damit belehnt wird.

Ehemaliges Rittergut Torbogen 2015

Durch hohe Schulden und arge Mißwirtschaft ging es mit dem Rittergut in der Besitzzeit der Familie von Haugwitz immer weiter bergab. Am 15. Juni 1651 kam es bei einem Zechgelage im Fröbersgrüner Wirtshaus nach einem Pferdekauf des von Haugwitz zu Streit und Schlägerei, in deren Folge Hans Jordan von Haugwitz in großer Trunkenheit einen Dienstknecht aus Kauschwitz mit dem Beil erschlug. Da er keine Kaution stellen konnte, versteckte er sich in den Wäldern um Fröbersgrün. Nach fast einem Jahr wurde er in der Nähe des Ortes Bernsgrün ergriffen und vor Gericht gestellt. Durch Fürbitten adliger Freunde wurde ihm nur eine geringe Strafe von 150 Fl. auferlegt. Ohne je einen Teil seiner Strafe beglichen zu haben, verstarb von Haugwitz im Jahre 1653. Frau verw. von Haugwitz verpachtet das Rittergut mehrfach bis 1667. Noch im gleichen Jahr zieht Heinrich der ältere Reuß das Rittergut ein und begründet es damit, dass schon Hans Jordan von Haugwitz eine sehr üble Wirtschaft geführt hätte, die Gebäude eingehen ließ, Felder und Wiesen veröden und mit Büschen bewachsen lassen habe.

Heinrich der ältere Reuß verkauft das Rittergut schließlich wieder am 10. Oktober 1667 für einen Preis von 850 Fl an Thomas Heydrich (I) von Cunsdorf. Er ist der erste bürgerliche Besitzer des Rittergutes Fröbersgrün. Thomas Heydrich (I) baut zunächst ein neues Wohnhaus, das heute noch bewoht ist und bemüht sich, die heruntergekommene Wirtschaft des Rittergutes zu verbessern. 1687 verkauft Thomas Heydrich (I) das Rittergut Fröbersgrün an seinen Sohn Thomas Heydrich (II) für 900 Fl. Auch dieser bemüht sich, die Bausubstanz des Gutes weiter zu verbesern. Er errichtet einen neuen Stall und ein neues Torhaus. Auch die verwüsteten Gärten des Rittergutes werden von ihm wieder kultiviert und mit neuen Obstgehölzen versehen.

Thomas Heydrich (II) verstirbt am 16. April 1736. Das Rittergut Fröbersgrün erbt sein einziger Sohn Thomas Heydrich (III). Dieser jedoch verpachtet das Rittergut, da er Beamter in der Untergreizer Regierung ist und sein Gut somit nicht selbst bewirtschaften kann. Am 29.Januar 1742 verkauft Thomas Heydrich (III) das Rittergut Fröbersgrün an stud. theol. Karl Andreas Hauenschild für 4400 Fl. Er ist der Sohn des verst. Pfarrers Johann Christoph Hauenschild in Langenbach bei Mühltroff. Der Kaufpreis zeigt den enormen Wertgewinn des Rittergutes als es im Besitz der Fam. Heydrich war.

1750 stirbt Karl Andreas Hauenschild. Er hinterläßt eine Witwe und fünf Kinder, darunter seinen einzigen Sohn und Erben Johann Gottlieb Hauenschild, der beim Tod seines Vaters noch nicht mal ein Jahr alt ist. Wegen hoher Schulden der Familie Hauenschild, wollen die Vormünder der Kinder das Rittergut an den Balbier und Chirurgen aus Bernsgrün, Johann Gottlob Macht für 4400 Fl. verkaufen. Dieser will die Witwe Hauenschild ehelichen und deren fünf Kinder aufziehen. Zu einem Verkauf ist es jedoch nicht gekommen, da sich die Vormünder darauf nicht einigen konnten und mehrere Prozesse führten. Man einigte sich schließlich darauf, das Rittergut bis zur Volljährigkeit des Johann Gottlieb Hauenschild von 1754 bis 1771 an den Chirurgen Johann Gottlob Macht zu verpachten. Dieser geht danach auch 1754 sein Eheversprechen mit der Witwe Hauenschild ein.

Nach erlangter Volljährigkeit wird der junge Hauenschild 1771 mit dem Rittergut Fröbersgrün belehnt. Am 6. Oktober 1789 verkauft Johann Gottlieb Hauenschild sein Rittergut Fröbersgrün mit allen Rechten, Zubehör und Inventar an den Schleierhändler Christian Friedrich Penzel aus Plauen für 13.000 Rtlr. Im Inventar werden u.a. 20 Stck. Rindvieh, 2 Ziegen, 15 Schafe, 10 Gänse und 10 Enten erwähnt. Bereits 1796 verkauft Penzel sein Rittergut Fröbersgrün für 9050 Taler an Johann Gottlieb Schultz und seinen Eidam Karl Christoph Biedermann, beide aus Pausa stammen. Am 20. Februar 1797 werden sie mit dem Rittergut Fröbersgrün belehnt.

Biedermann verkauft seine Hälfte des erworbenen Rittergutes für 4525 Rhtlr. im Jahr 1799 an seinen Schwager Johann Gottlieb Schultz d.J. Als dessen Vater seine Hälfte ebenfalls 1806 an seinen Sohn verkauft, ist Johann Gottlieb Schultz d.J. Alleineigentümer des Rittergutes Fröbersgrün, der dann auch am 28. Sept.1806 damit belehnt wird. 1837 verkauft Johann Gottlieb Schultz d.J. das Rittergut für 6875 Taler an seinen jüngsten Sohn Anton Ludwig Schultz.

In der Reußischen Kirchengalerie von 1842 wird durch Pfarrer Rein aus Fröbersgrün bemerkt, dass zum Rittergut Fröbersgrün acht Häusler als Untertanen sowie die Erbgerichtsbarkeit und die niedere Jagd gehören. Seit 1848 leisten die Rittergutsuntertanen keine Frondienste mehr. In Reuß ä. L. werden diese Dienste dann mit einem Gesetz offiziell am 15.Oktober 1853 abgelöst und durch eine Rente ersetzt.

Das Rittergut Fröbersgrün verliert durch Inkommunalisierung 1873 seinen eigenen Gemeindebezirk. Der Besitzer Johann Anton Ludwig Schultz hat den Antrag auf Exkommunalisierung erst nach der Einspruchsfrist gestellt, scheiterte jedoch am Widerspruch der Amtsgemeinde Fröbersgrün. Das Rittergut wird somit per Regierungsbeschluss am 16. Mai 1873 mit seinen Häuslern in die Amtsgemeinde einverleibt.

Johann Anton Ludwig Schultz verkauft das Rittergut am 19. April 1878 für 30.000 M an seinen Sohn gleichen Namens. Dieser verkauft das Rittergut am 1. Juni 1906 ebenfalls für 30.000 M an seinen Sohn Reinhard Anton Ludwig Schultz.

Das Rittergut ist Erbhof geworden und wird als Bauernhof von den Nachfahren der Familie Schultz seit dem erstmaligen Erwerb im Jahre 1796, bereits in der siebten Generation weitergeführt.