Fröbersgrün

Geschichte

Fröbersgrün - Gestatten das ich mich vorstelle

Ein kleines Dorf bin ich, das fest auf vogtländischen Grund und Boden aus Lehm, Schiefer und Grauwacken Gestein steht. Als typisches Waldhufendorf wurde ich planvoll und mit Bedacht angelegt.

Über meine Gründung weiß ich zwar nichts Genaues. Aber wer kann sich schon an seine Geburt erinnern?

Vermutlich dürfte sie Mitte des 13. Jhd. von mainfränkischen Siedlern im Auftrag der Elsterberger „Lobdeburger“ erfolgt sein.

Ich danke meinen Schöpfern, dass sie für mich ein solch herrliches Stück der vogtländischen Landschaft ausgesuchten haben, mich schön formten und wohl proportionierten sowie ganz praktisch in das Gelände einordneten. Wie gekonnt ich bereits von meinen Gründern vor mehr als 650 Jahren angelegt wurde, ist erstaunlich. In einer gegliederten Landschaft von sich vereinigenden Tälern bin ich eingebettet. Entlang eines kleinen Tales breite ich mich aus, das mein Dorfbach über ewig lange Zeit in süd-nördlicher Richtung für mich gegraben hat. Nicht weit von mir mündet er in den Triebitzbach, der seinerseits der Weißen Elster zu strebt.

Leicht erhöht und zurückgesetzt von Bach und Talaue stehen in respektvollem Abstand die Bauerngehöfte. Es sind meistens Vierseitenhöfe. Davor zum Dorf hin liegen die Hausgärten. Einige Häuser ziehen sich locker angeordnet an den Dorfstraßen entlang. Etwa in meiner Mitte steht die Kirche, die vom Friedhof umgeben ist. Der Friedhof ist von einer aus Bruchsteinen bestehenden Trockenmauer eingefasst, die mit Schiefer gedeckt ist. Insgesamt habe ich eine geschlossene Siedlungsstruktur mit kaum Streuung. Nur 3 Anwesen liegen außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes.

Jeder Bauernhof hat seinen eigenen Feldweg, der die streifenförmige Flur in ganzer Länge begleitet. Ganz regelmäßig folgen nacheinander Felder, Wiesen und Wälder. In der Dorfaue besaß ehemals jedes Bauerngut einen Dorfteich. Heute sind leider nur noch wenige erhalten. Auch waren in der Flur weitere Wiesenteiche angelegt.

Meinen schönsten Anblick zeige ich von der „Höh“ im Süden nahe meiner Flurgrenze zu Syrau. Von dort kann man meine Landschaft und Umgebung weit überblicken. Mich sieht man so langsam in mein kleines Tal eintauchen, das direkt unterhalb der „Höh“ seinen Ursprung hat. Nach Westen ist der Horizont von hier scheinbar nah. Oberhalb von Frotschau tritt die Horizontlinie klar hervor ehe sie vom bewaldeten Schiefer unregelmäßig gezeichnet wird. Daran anschließend entfernt sich der Horizont immer weiter. Man blickt auf eine scheinbare Hochebene bis zum Rand des Pöllwitzer Waldes, der entfernt den Horizont bildet. Kaum sichtbar liegen dazwischen mehrere Täler. Davor schaut man über Fröbersgrün hinweg in das Triebitzbachtal, auch als Höllental bezeichnet. Die linke Talseite bilden zwei markante bewaldete Kuppen in der Nähe von Eubenberg. Auf der rechten Talseite wölbt sich der teilweise bewaldete Höhenzug von Cunsdorf und Schönbach hervor. Dazwischen auf der Höhe liegt Hohndorf mit seinem weithin sichtbaren Kirchturm. Weiter entfernt dahinter verläuft die Horizontlinie bei den Höhen um Obergrochlitz, Pohlitz und Irchwitz in der Nähe von Greiz.

Blickt man von der „Höh“ in östliche und südöstliche Richtung, bietet sich ein grandioses weites Panorama, das bis zu den Höhen des westlichen Erzgebirges und des oberen Vogtlandes reicht. Kommst du von Osten auf mich zu, bin ich fast in ganzer Länge vor dem Hintergrund des bewaldeten Schiefers zu bewundern. Im oberen Teil heben sich die Häuser gut sichtbar vom allmählich werdenden Tal ab, doch so nach und nach tauche ich immer tiefer darin ein.

Die Besiedlung

Erstmals tritt das Gebiet um Fröbersgrün im Jahre 1122 in das Licht der Geschichte. Der Anlass ist die Weiheurkunde der Johanniskirche zu Plauen durch Bischof Dietrich den I. von Naumburg. Bei der Grenzbeschreibung des neu gebildeten Pfarrsprengels Dobnagau, wurde der Triebitzbach, der die Fröbersgrüner Fluren durchschneidet, als Grenze erwähnt.

 

Die ersten Siedler im Vogtland waren Slawen. Sie siedelten vor allem in den offenen Landschaften um Plauen und Oelsnitz. Bei der planmäßigen Besiedlung durch die Deutschen wurden nun auch Gebiete erschlossen, die einen hohen Waldanteil hatten. Die schon besseren Bodenbearbeitungsgeräte, wie das eiserne Pflugschar, machten es möglich. Die Endungen von Ortsnamen auf „-grün“ oder „-reuth“ geben einen weiteren Hinweis darauf, dass die Urbarmachung durch Rodung erfolgte. Eine letzte größere Rodung auf Fröbersgrüner Flur fand zu Beginn bis Mitte des 19. Jhd. statt. Dabei wurden von den Waldflächen, die sich rechts in Richtung Schönbach zwischen dem Kreuzweg und dem Rumpelbach befanden, ca. 30% in Feld und Wiese umgewandelt. Der Kreuzweg ist auch die Wasserscheide zwischen Rumpel- und Triebitzbach.

 

Von der heute etwa 360 ha großen landwirtschaftlichen Nutzfläche von Fröbersgrün sind 30% somit erst im 19. Jhd. urbar gemacht worden. Wohl auch aus dem Grunde, weil mit Beginn der Industrialisierung in jener Zeit ein starker Bevölkerungszuwachs in den Städten stattfand und somit auch der Bedarf an Nahrungsmitteln anstieg.

 

Die Siedler, die Fröbersgrün anlegten, kamen vermutlich aus dem main-fränkischen Raum. Die musterhaft ausgebildete 528 ha große Waldhufenflur von Fröbersgrün deutet darauf hin, dass mit der Ortsgründung auch alle Siedlungsparzellen (Hufen) besiedelt wurden. Die Hufe ist die Ausgangsform von Hof. Eine fränkische Großhufe ist etwa 24 ha groß. Zur Ortsgründung wurden etwa 20 Höfe (Hufen) angelegt. Bestätigt wird dies auch in einer Aufstellung der Oberherrschaft Greiz von 1566, in der für Fröbersgrün 18 Höfe aufgeführt werden zu denen noch das Rittergut und das Pfarrgut hinzukommen. Im Flurregister für Fröbersgrün vom Jahre 1808 ist diese Fluraufteilung amtlich dokumentiert. Diese Einteilung hat sich bis 1945 so erhalten.

 

Im Zuge der Bodenreform wurden danach 3 Bauernhöfe enteignet und 8 Neubauernhöfe neu eingerichtet sowie ein landloser Bauer mit landwirtschaftlicher Nutzfläche bedacht. Es kam dabei zur ersten größeren Flurveränderung in Fröbersgrün. Durch das Umbrechen von Wegen und Feldrainen Mitte bis Ende des 20. Jhd. ist die klare Gliederung der Flur so nicht mehr auf Anhieb zu erkennen. Durch Erbteilung und Landverkäufe in der jüngsten Vergangenheit haben sich nochmals Flurveränderungen ergeben. In den letzten 70 Jahren hat sich die Flurstruktur von Fröbersgrün schneller verändert, als in mehreren Jahrhunderten von der Besiedlung beginnend bis 1945.

Die Ersterwähnung

Die erste Erwähnung von Fröbersgrün finden wir in einer Urkunde von Hermann von Lobdeburg dem Älteren zu Elsterberg. Diese Urkunde befindet sich als eine Kopie aus dem 15. Jhd. im HStA Dresden, Loc.7437 das Ius patronatus betr.Vol. II Bl. 4.

Ersterwähnung Fröbersgrün - 1366

Übersetzung des Textes der lateinischen Original

Urkunde von Hermann von Lobdeburg, Herrn zu Elsterberg, dem Älteren mit Bestätigung durch Bischof Gerhard von Naumburg, 1366 März 16; desgl. durch dessen Nachfolger, Bischof Witigo von Naumburg, 1370 Januar 2

 

Im Namen des Herrn, Amen. Menschliche Handlungen pflegen vergänglich zu sein; damit sie in Kraft bleiben, müssen sie durch den Nachweis von Urkunden und glaubwürdigen Zeugen dauerhaft gemacht werden. Aus diesem Grunde anerkennen wir Hermann von Lobdeburg, älterer Herr in Elsterberg („Hermannus de Lobdeburg, senior dominus in Elsterberg““), und bekennen hierdurch öffentlich, dass wir mit gutem Willen, nach reiflicher Überlegung und mit Rat unserer Freunde und Vasallen, zu unserem, unserer Gattin, Erben und Nachkommen Seelenheil, zum Lob des allmächtigen Gottes und zur Ehre der Gottesmutter für immerwährende Zeit einen Altar in dem neuen Schlosse („novo castro““) Elsterberg eingerichtet und ausgestattet haben. Für besagten Altar haben wir die nachfolgend beschriebenen Zinsen und Abgaben gegeben, geschenkt. eingebracht und übereignet: Nämlich im Dorfe Tremnitz („Trebenitz““) jährlich eine Mark von zwei Höfen, deren einen „Titctz, der Heymichen son““. den anderen „Heinricus Titzen sone““ besitzt; sie zinsen jährlich eine Mark. Ebenso in Kleingera (, Goren““) fünf Ferto und ein Lot vom Hofe „Hofman““ und vom Hofe „“Arnoltl“. Ebenso in Brockau („Broca““) eine halbe Mark und zwei Schnitter vom Hofe „Goldan““. Ebenso in Limbach (, Linpach““) wiederum einen halben Ferto vom Hofe „Reschen““. Ebenso in Christgrün (, Cristansgrune““) drei Ferto vom Hofe „Milener“ und von einem Hause dort ein Lot. Ferner in Nosswitz („Nosswitzcz“) vom Hofe „Frintzil“ drei Scheffel Weizen. Ebenso vom Hofe „Haynsperg“ einen Scheffel. Ebenso vom Hofe „Merglen“ drei Scheffel, vom Hofe, “MergkiIs sone“ zwei Scheffel. Ebenso der, „Frintzil“ einen Scheffel. Ebenso der, „Newgebuer“ wiederum einen halben Scheffel. Ebenso aus dem Dorfe Kleingera („Goren“) vom Hofe „Truteler“ sechs Scheffel, der „Hertil“ zwei Scheffel, der „Misthofe“ zwei Scheffel, der „Golden“ zwei Scheffel und der „Voitzberger“ zwei Scheffel.

 

Die vorgenannten Zinsen und Abgaben wie die nachfolgend beschriebenen Ertrage haben wir dem vorgenannten Altar gegeben, geschenkt, eingebracht, übereignet und einverleibt; und wir geben, schenken, bringen sie hierdurch ein, einverleiben und übergeben sie zu ewigem Eigentum. Wir versprechen, dass wir den Altar und seine vorgenannten Güter ohne Gefährde verteidigen wollen, und fügen hinzu, dass der Wohnsitz des Inhabers des vorgenannten Altars frei und ausgenommen von aller Belastung, Recht und Gewohnheit der Bürger in Elsterberg sein soll, und dass der Inhaber des vorgenannten Altars seinen letzten Willen in Leben und Tod festlegen soll und kann, ohne wie auch immer geartete Widersprüche. Wenn derselbe aber ohne Testament versterben würde, sollen seine Hinterlassenschaften zum Nutzen des obengenannten Altars verwandt werden. Ferner haben wir angeordnet, wollen auch und ordnen hierdurch an, dass der Mutterkirche in Elsterberg von Seiten dieses Altars wie dessen Inhabers ganz und gar nicht Abbruch getan werden soll. Wir wollen vielmehr Nutzen, Autorität, Würde und Rechtsstellung dieser Mutterkirche in Elsterberg mehren, fördern und bekräftigen. In dieser Absicht bezeugen wir – was von unseren Vorfahren seligen Gedächtnisses als ein beständiger Anspruch an uns zur Kenntnis gelangt und deshalb zu unseren Zeiten ebenfalls durchaus beachtet worden ist, wovon Gegenteiliges auch nicht bekannt ist – nämlich, dass der Pfarrer der Kirche in Elsterberg den Kaplänen seiner Kapellen die Seelsorge und den Altardienst (= ihr Amt) offensichtlich kraft der Autorität und Würde seiner Kirche nach alter Observanz zu übertragen hatte. Diese seine nachstehend verzeichneten Kapläne, nämlich in Syrau („Siren“), in Limbach („Linpach“), in Dobia („Dobiat“), in Fröbersgrün („Fröberssgrun“), in Ruppertsgrün („Rupperssgrun“) und in Pöllwitz („Pedilwitz“) sollen gehalten sein, dem Pfarrer in Elsterberg zu gehorchen und zu folgen in Geistlichkeit und Frömmigkeit als ihrem Vorgesetzten und ihrem wahren Patron. Nicht weniger schuldet der Inhaber des oft genannten Altars dem ehrwürdigen Pfarrer in Elsterberg Achtung und Gehorsam in Geistlichkeit, genauso wie dessen andere obengenannte Kapläne.

 

Und damit diese unsere Schenkung, Einverleibung, Anordnung, Einbringung, Bezeugung und Zustimmung gültig und unverletzt bleiben und sich ewig unverfälscht erhalten möge, haben wir die dazu angefertigte Urkunde mit der Befestigung unseres Siegels bekräftigen lassen. Und wir Gerhard, Bischof von Naumburg („Gerhardus, episcopus Numbergensis“) genehmigen, loben, billigen und bestätigen hiermit im Namen Gottes die durch den vorerwähnten Herrn Hermann von Lobdeburg („dominum Hermannum de Lobdeburg“) vorgenommene Schenkung, Einverleibung, Einbringung, Anordnung, Bezeugung und Zustimmung in Bezug auf die vorgenannten Güter und Zinsen, die für den vorgenannten Altar beziehungsweise die Parochialkirche („parrochialem ecclesiam“) in Elsterberg bestimmt sind. Zum Zeugnis dessen wurde unser Siegel dem Vorliegenden angehängt. Geschehen und gegeben im 1366sten Jahre des Herrn, am Montag nach dem Sonntag, an dem Laetare gesungen wird. Zeugen dessen sind die ehrwürdigen und vornehmen Herren: Herr „Erckinbertus de Stargkenberg“, Kanonikus der Kirche in Naumburg; „Fridericus de Kussewitz“, Pfarrer in Zwickau („Czwigkaw“); „Nicolaus Frissner“, Pfarrer in Mylau („Milen“); der gestrenge („strenuus“) „Veckil de Lichtensteyn“, „Conradus de Netzschkaw““ und mehrere andere Glaubwürdige. Und wir Witigo von Gottes Gnaden Bischof von Naumburg („Wigko dei gratia episcopus Numburgensis“; folgt fehlende Stelle, vermutlich im Sinne von: haben zur Kenntnis genommen) alles Vorstehende wie auch die aufgeschriebenen Zeugen. Wir loben, genehmigen, billigen und bestätigen hiermit im Namen Gottes die Bestätigung unseres ehrwürdigen Bruders in Christo, Herrn Gerhards, unseres Vorgängers, und alles Oben geschriebene wie vorausgeschickt. Zum Zeichen der Bestätigung wurde unser Siegel angehängt. Geschehen ist dies im 1370sten Jahre des Herrn, am Tag nach der Beschneidung des Herrn, in Anwesenheit der ehrbaren und vornehmen Herren Herrn Heinrichs des Schulmeisters („domino Henrico scolastico“); Heinrichs von Halle („Henrico de Hallis“), Kustos der Kirche in Zeitz („ecclesiae Cycensis“); Johanns, Pfarrer in Lessnitz; Heinrichs und Peters, unserer Notare, und mehrerer anderer Glaubwürdiger.

 

Überlieferung:

Abschrift aus dem 15. Jhd. im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden, Loc. 7437 Vol. II, Bl. 487. – Druck des lateinischen Textes in: P. R. Beierlein, Geschichte der Stadt und Burg Elsterberg. Bd. 1: Urkundenbuch. Elsterberg 1928, S. 59-62

 

Übersetzung:

Gerhard Schmid, 2007.

 

Anm. zu den Maßen und Gewichten:

Für Scheffel gab es sehr unterschiedliche Abmessungen; im vorliegenden Fall ist möglicherweise ein Maß entsprechend dem Dresdner Scheffel gemeint, der etwa 104 Liter umfasste.

Mark war im Mittelalter eine Gewichtseinheit. Eine Mark Silber entsprach je nach Zeit und Ort in der Regel zwischen 230 und 240 Gramm Silber. Die Unterteilung der Mark erfolgte in 4 Vierding (Ferto) zu je 4 Lot.